|
|
|
|
|
Ich habe eine neue Firma gegründet, ich brauche eine
Musterfirmazeichnung. Was soll ich mitbringen? |
|
|
|
Lassen Sie sich per Telefon einen Termin geben, damit
Sie nicht lange warten müssen. Bringen Sie Ihren
Reisepass, oder Personalausweis und Ihre Wohnsitzkarte, sowie die
Gründungsurkunde der neuen Firma mit. Ein
Firmenzeichnungsblatt kostet HUF 1500.-. |
|
|
|
|
|
|
Meine Mutter ist über 80, sie wurde operiert, sie kann
kaum noch sehen, sie möchte ein Testament errichten. Was
ist zur Errichtung eines Testaments nötig? |
|
|
|
Wenn Ihre Mutter nicht lesen kann, kann sie nur vor
einem Notar letztwillig verfügen. Dazu ist noch die
Mitwirkung von zwei Zeugen notwendig. Wegen des
gesundheitlichen Zustandes des Testators kann der Notar
das Testament auch an Ort und Stelle (im Krankenhaus, in
der Wohnung) fertig stellen. Man braucht den
Personalausweis und die Wohnsitzkarte dazu. |
|
|
|
|
|
Ich habe von meinem Freund Geld geliehen, das ich nicht
rechtzeitig zurückzahlen konnte. Wir vereinbarten eine
neue Frist, mein Freund verlangt aber, dass ein
Notariatsdokument darüber erstellt wird. Was muss man
tun? |
|
|
|
Sie sollen in erster Linie das Notariat zu einem Termin
aufsuchen, damit der Notar in einem persönlichen
Gespräch die zur Erstellung der Urkunde nötigen Daten
aufnimmt und die möglichen Auswege für das Problem
erläutert. Während der Besprechung wird mit dem Notar
auch vereinbart, wann die von Ihrem Freund verlangte
Urkunde erstellt wird. |
|
|
|
|
|
Unser Vater ist gestorben, mein Bruder und ich sind die
Erben. Mein Bruder lebt im Ausland und möchte jedoch
wegen der Kosten nicht in der Nachlassverhandlung
erscheinen. Für mich wäre es aber dringend, die
Nachlassangelegenheit endgültig abschließen zu können,
was soll ich dafür tun? |
|
|
|
Die Ladung eines Betroffenen im Ausland und die
Zusendung des Beschlusses können Monate in Anspruch
nehmen, was wirklich zur Verzögerung des Nachlassverfahrens führt. Diesen Zeitverlust kann man
vermeiden, wenn Ihr Bruder Sie als Miterbe oder einen
Anwalt in Ungarn beauftragt, ihn im Nachlassverfahren zu
vertreten. Auf der im Ausland erstellten
Bevollmächtigung muss die ungarische Auslandsvertretung
oder ein lokaler Notar die Unterschrift Ihres Bruders
beglaubigen. Sobald die beglaubigte Bevollmächtigung
ankommt, schicken Sie sie ins Notariat, damit wir die
Nachlassverhandlung ansetzen können. |
|
|
|
|
|
Mein Vater ist gestorben, gestern war die Beerdigung.
Was muss ich in Bezug auf seinen Nachlass tun? |
|
|
|
Der Referent für Inventarwesen im Bürgermeisteramt des
jeweiligen Bezirkes wird zunächst die Erben vorladen,
damit sie die Daten angeben. Im Bürgermeisteramt werden
die persönlichen Daten Ihres Vaters (Erblasser), sowie
der in Frage kommender Erben, den Stand der eventuellen
Verfügung von Todes wegen, die Angaben bezüglich der
Immobilien und Mobilien Ihres Vaters, bzw. Schulden des
Erblassers aufgenommen. Die Wertschätzung der Immobilien
erfolgt auch durch das Bürgermeisteramt. Nach all dem
werden die Dokumente an den befugten Notar
weitergeleitet. Die Betroffenen werden von dem Notar zur
Nachlassverhandlung vorgeladen. |
|
|
|
|
|
Das Nachlassverfahren meiner Mutter ist bereits vor zwei
Jahren abgeschlossen worden. Erst jetzt ist aber ein
Sparbuch aufgetaucht, die auf den Namen meiner Mutter
ausgestellt worden war. Ich ging in die Bank, die will
aber die Summe im Sparbuch nicht auszahlen, obwohl ich
den Nachlassübergabebescheid vorgelegt habe, aufgrund
dessen ich der alleinige Erbe bin. Wie kann ich mein
Geld bekommen? |
|
|
|
Ein Ersatznachlassverfahren muss initiiert werden:
• entweder bei dem Referenten für Inventarwesen im
Bürgermeisteramt, bei dem das erste Nachlassinventar
aufgenommen wurde,
•
oder bei dem Notar, der das erste Nachlassverfahren
geführt hat, mit Bezugnahme „für das Nachlassverfahren”
Für ein Ersatznachlassverfahren ist auch der den ersten
Nachlass übergebene Notar zuständig. |
|
|
|
|
|
Mein Sohn wird im nächsten Monat heiraten. Vor Jahren
haben wir für ihn eine Eigentumswohnung gekauft und sie
auch eingerichtet. Wir haben unsere Schwiegertochter
sehr gern. Wir befürchten aber, wenn diese Ehe nicht
funktioniert, wird mein Sohn verlieren, was wir ihm mit
großem Opfer haben geben können. Wir sind seitdem
Rentner, wir könnten ihm ein nächstes Mal nicht mehr
helfen. Was sollen wir tun? |
|
|
|
Eine eheliche Gütergemeinschaft wird von der
Eheschließung an gerechnet. All das, was die Ehepartner
vor der Eheschließung erworben haben, gilt als
eingebrachtes Gut. Auf das eingebrachte Gut kann der
andere Ehepartner im Fall einer Ehescheidung keinen
Anspruch erheben. Trotz dessen ist es empfehlenswert,
dass die Brautleute vor der Eheschließung in einer
Erklärung festlegen, welche die Vermögensgegenstände
sind, die von dem Bräutigam bzw. von der Frau als
eingebrachtes Gut „auch in die Ehe eingebracht wird”.
Vor der Eheschließung kann auch darüber geeinigt werden,
wie die Wohnung von den Ehepartnern nach einer
eventuellen Scheidung genutzt wird. |
|
|
|
|
|
Der Nachlass meines Vaters wurde durch den Bezirksnotar
verhandelt. Ich muss jetzt eine notarielle Erklärung
abgeben. Muss man sich auch in dieser Sache an ihn
wenden? |
|
|
|
In den Nachlassangelegenheiten wird die Befugnis des
Notars so festgesetzt, dass in der Angelegenheit nur ein
Notar vorgehen darf. Bei anderen notariellen
Angelegenheiten (z.B. Erstellung von Notariatsurkunden,
Beglaubigung) können Sie jeden Notar des Landes nach
Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn man den Notar an Ort und
Stelle braucht (z.B. in der Wohnung eines
bewegungsunfähigen Klienten muss die Urkunde fertig
gestellt werden), so kann man nur einen Notar mit Amt in
dem betroffenen Bezirk wählen. Wenn sich die Wohnung in
Budapest befindet, kann man unter den Notaren in
Budapest, wenn in Szombathely, dann unter denen in
Szombathely einen auswählen. |
|
|
|