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Ich habe eine neue Firma gegründet, ich brauche eine Musterfirmazeichnung. Was soll ich mitbringen?

   

Lassen Sie sich per Telefon einen Termin geben, damit Sie nicht lange warten müssen. Bringen Sie Ihren Reisepass, oder Personalausweis und Ihre Wohnsitzkarte, sowie die Gründungsurkunde der neuen Firma mit. Ein Firmenzeichnungsblatt kostet HUF 1500.-.

     
 

Meine Mutter ist über 80, sie wurde operiert, sie kann kaum noch sehen, sie möchte ein Testament errichten. Was ist zur Errichtung eines Testaments nötig?

   

Wenn Ihre Mutter nicht lesen kann, kann sie nur vor einem Notar letztwillig verfügen. Dazu ist noch die Mitwirkung von zwei Zeugen notwendig. Wegen des gesundheitlichen Zustandes des Testators kann der Notar das Testament auch an Ort und Stelle (im Krankenhaus, in der Wohnung) fertig stellen. Man braucht den Personalausweis und die Wohnsitzkarte dazu.

   
 

Ich habe von meinem Freund Geld geliehen, das ich nicht rechtzeitig zurückzahlen konnte. Wir vereinbarten eine neue Frist, mein Freund verlangt aber, dass ein Notariatsdokument darüber erstellt wird. Was muss man tun?

   

Sie sollen in erster Linie das Notariat zu einem Termin aufsuchen, damit der Notar in einem persönlichen Gespräch die zur Erstellung der Urkunde nötigen Daten aufnimmt und die möglichen Auswege für das Problem erläutert. Während der Besprechung wird mit dem Notar auch vereinbart, wann die von Ihrem Freund verlangte Urkunde erstellt wird.

   
 

Unser Vater ist gestorben, mein Bruder und ich sind die Erben. Mein Bruder lebt im Ausland und möchte jedoch wegen der Kosten nicht in der Nachlassverhandlung erscheinen. Für mich wäre es aber dringend, die Nachlassangelegenheit endgültig abschließen zu können, was soll ich dafür tun?

   

Die Ladung eines Betroffenen im Ausland und die Zusendung des Beschlusses können Monate in Anspruch nehmen, was wirklich zur Verzögerung des Nachlassverfahrens führt. Diesen Zeitverlust kann man vermeiden, wenn Ihr Bruder Sie als Miterbe oder einen Anwalt in Ungarn beauftragt, ihn im Nachlassverfahren zu vertreten. Auf der im Ausland erstellten Bevollmächtigung muss die ungarische Auslandsvertretung oder ein lokaler Notar die Unterschrift Ihres Bruders beglaubigen. Sobald die beglaubigte Bevollmächtigung ankommt, schicken Sie sie ins Notariat, damit wir die Nachlassverhandlung ansetzen können.

   
  Mein Vater ist gestorben, gestern war die Beerdigung. Was muss ich in Bezug auf seinen Nachlass tun?
   

Der Referent für Inventarwesen im Bürgermeisteramt des jeweiligen Bezirkes wird zunächst die Erben vorladen, damit sie die Daten angeben. Im Bürgermeisteramt werden die persönlichen Daten Ihres Vaters (Erblasser), sowie der in Frage kommender Erben, den Stand der eventuellen Verfügung von Todes wegen, die Angaben bezüglich der Immobilien und Mobilien Ihres Vaters, bzw. Schulden des Erblassers aufgenommen. Die Wertschätzung der Immobilien erfolgt auch durch das Bürgermeisteramt. Nach all dem werden die Dokumente an den befugten Notar weitergeleitet. Die Betroffenen werden von dem Notar zur Nachlassverhandlung vorgeladen.

   
 

Das Nachlassverfahren meiner Mutter ist bereits vor zwei Jahren abgeschlossen worden. Erst jetzt ist aber ein Sparbuch aufgetaucht, die auf den Namen meiner Mutter ausgestellt worden war. Ich ging in die Bank, die will aber die Summe im Sparbuch nicht auszahlen, obwohl ich den Nachlassübergabebescheid vorgelegt habe, aufgrund dessen ich der alleinige Erbe bin. Wie kann ich mein Geld bekommen?

   

Ein Ersatznachlassverfahren muss initiiert werden:
• entweder bei dem Referenten für Inventarwesen im Bürgermeisteramt, bei dem das erste Nachlassinventar aufgenommen wurde,

oder bei dem Notar, der das erste Nachlassverfahren geführt hat, mit Bezugnahme „für das Nachlassverfahren”
Für ein Ersatznachlassverfahren ist auch der den ersten Nachlass übergebene Notar zuständig.

   
 

Mein Sohn wird im nächsten Monat heiraten. Vor Jahren haben wir für ihn eine Eigentumswohnung gekauft und sie auch eingerichtet. Wir haben unsere Schwiegertochter sehr gern. Wir befürchten aber, wenn diese Ehe nicht funktioniert, wird mein Sohn verlieren, was wir ihm mit großem Opfer haben geben können. Wir sind seitdem Rentner, wir könnten ihm ein nächstes Mal nicht mehr helfen. Was sollen wir tun?

   

Eine eheliche Gütergemeinschaft wird von der Eheschließung an gerechnet. All das, was die Ehepartner vor der Eheschließung erworben haben, gilt als eingebrachtes Gut. Auf das eingebrachte Gut kann der andere Ehepartner im Fall einer Ehescheidung keinen Anspruch erheben. Trotz dessen ist es empfehlenswert, dass die Brautleute vor der Eheschließung in einer Erklärung festlegen, welche die Vermögensgegenstände sind, die von dem Bräutigam bzw. von der Frau als eingebrachtes Gut „auch in die Ehe eingebracht wird”. Vor der Eheschließung kann auch darüber geeinigt werden, wie die Wohnung von den Ehepartnern nach einer eventuellen Scheidung genutzt wird.

   
 

Der Nachlass meines Vaters wurde durch den Bezirksnotar verhandelt. Ich muss jetzt eine notarielle Erklärung abgeben. Muss man sich auch in dieser Sache an ihn wenden?

   

In den Nachlassangelegenheiten wird die Befugnis des Notars so festgesetzt, dass in der Angelegenheit nur ein Notar vorgehen darf. Bei anderen notariellen Angelegenheiten (z.B. Erstellung von Notariatsurkunden, Beglaubigung) können Sie jeden Notar des Landes nach Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn man den Notar an Ort und Stelle braucht (z.B. in der Wohnung eines bewegungsunfähigen Klienten muss die Urkunde fertig gestellt werden), so kann man nur einen Notar mit Amt in dem betroffenen Bezirk wählen. Wenn sich die Wohnung in Budapest befindet, kann man unter den Notaren in Budapest, wenn in Szombathely, dann unter denen in Szombathely einen auswählen.

   

 

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